Allgemeine Erklärung zur Modularisierung

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STVUBRM
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Allgemeine Erklärung zur Modularisierung

Beitrag von STVUBRM »

Allgemein:

Module bestehen aus meist 2 oder 3 LVs welche 6 ECTS umfassen. Um Module zu bestehen, muss man die LVs in diesen Modulen abschließen. Auch bei den Wahlfächern muss ein ganzes Wahlmodul abgeschlossen werden. Dafür habt ihr aktuell kein Zeitlimit, es muss ein Modul aber innerhalb eines Semester abschließbar sein. Die Aufteilung der ECTS bleibt gleich mit 150 ECTS Pflicht-, 18 ECTS Wahl- und 12 ECTS freien Wahlfächern (Diese müssen erreicht werden).
Aus VO, VU/UE, S, X, etc. werden “nicht Prüfungsimmanente" und "Prüfungsimmanente" LVs.

Der Inhalt der Lehrveranstaltungen und die Ausgestaltung der Prüfung werden von den LV-Leiter*innen umgesetzt und wir können dazu auch keine Angaben machen, wie diese konkret umgesetzt werden. Vor allem bei neuen Lehrveranstaltungen oder stärkeren Änderungen im Inhalt hoffen wir auf eure zukünftigen Erfahrungen, um diese weiter zu verbessern.
Was bedeutet das konkret für euch?

Eure Studienleistungen verfallen nicht! Alle Änderungen treten mit Anfang Wintersemester 25/26 in Kraft. Alle, die ihr Studium vor WS25 begonnen haben, haben bis auf weiteres die freie Wahl, wann und ob sie umsteigen.

Fall: ihr wechselt auf den neuen Studienplan

solltet ihr im alten Studienplan diese abgeschlossen haben, wird euch das fehlende neue STEOP Fach nicht blockieren.

eure jetzt absolvierten Lehrveranstaltungen könnt ihr mit der Äquivalenzliste dem neuen Studienplan zurechnen lassen.

Achtung, beachtet Änderungen in der STEOP: Bei LVs welche nicht mehr zuordenbar sind (z.B. LV nicht mehr vorhanden), werden alle Äquivalenzen zusammengezählt und mögliche Defizite können zu einer Reduktion in den Wahl- bzw. Freien Wahlfächern führen. (Näheres dazu in der Verordnung)

Bei LVs, die zusammengelegt werden, müsst ihr beide einzelnen LVs abgeschlossen haben, um sich die neue zusammengelegte LV anrechnen zu lassen. In diesen Fällen empfehlen wir sehr stark, den fehlenden Teil so schnell wie möglich nachzumachen (die alten Prüfungen und LVs sollten mindestens 2 Semester angeboten werden). Andernfalls kann die erbrachte Leistung zu den freien Wahlfächern fallen.

Es werden 3 ursprüngliche Pflichtfächer zu Wahlfächern! Ihr müsst alle neuen Pflichtfächer absolvieren.

Fall: ihr bleibt im jetzigen Studienplan

Die nächsten 2 Semester (WS25 und SS26) werden noch die Veranstaltungen und Prüfungen (min. 6, 3 pro Semester) nach alten Plan angeboten.

Ihr könnt die neuen Lehrveranstaltungen absolvieren und diese dann mittels der Äquivalenzlisten euren fehlenden Lehrveranstaltungen zurechnen.

Bei LVs welche nicht mehr zuordenbar sind (z.B. LV nicht mehr vorhanden), werden alle Äquivalenzen zusammengezählt und mögliche Defizite können zu einer Reduktion in den Wahl- bzw. Freien Wahlfächern führen. (Näheres dazu in der Verordnung)

Es kann dabei zu Schwierigkeiten kommen bei dem Angebot von wegfallenden oder neu strukturierten LVs diese abzuschließen.

Ihr könnt uns gerne weitere Fragen stellen, die wir dann je nach persönlich oder gesammelt beantworten werden. Öffnet ihr die Tabelle über den Link, könnt ihr diese auch kommentieren für direkte Anmerkungen/Fragen.
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